Die Version 3.1 des Standard-Datenschutzmodells wurde von der 107. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 14. Mai 2024 beschlossen.
Gegenüber der Version 3.0 wurde vor allem das Kapitel D2.2 überarbeitet, um die datenschutzrechtlich relevanten Eigenschaften der Mittel der Verarbeitung genauer darzustellen. Der rechtskonforme Einsatz von Mitteln, insbesondere von technischen Betriebsmitteln, ist von den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen nachzuweisen.
Download auf der Internetseite des Landesbeauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/datenschutzmodell